Ablauf und Kosten
Ablauf für Privatpatienten/Beihilfe/Selbstzahler:
Kennenlerngespräch von 50min (Abklärung, ob behandlungsbedürftige Erkrankung / Problem vorliegt und persönliche Erwartung)
Entscheidung für oder gegen eine Therapie (Antrag für die private Krankenversicherung)
bis zu vier weitere probatorische Sitzungen (Diagnostik, gemeinsame Entwicklung eines Therepieplans)
Therapiebeginn
Ablauf für gesetzlich Versicherte:
Informationen bei der Krankenversicherung über Erstattungsmöglichkeiten
Kennenlerngespräch von 50min (Abklärung, ob behandlungsbedürftige Erkrankung / Problem vorliegt und persönliche Erwartung)
Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenversicherung einreichen
bis zu vier weitere probatorische Sitzungen (Diagnostik, gemeinsame Entwicklung eines Therepieplans)
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Privat Krankenversicherte / Beihilfe
Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Versicherungsschutz. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig sind. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare an mich.
Heilfürsorge
Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist Psychotherapie in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge. Die Kosten für Behandlungen von in Privatpraxen tätigen Psychologischen PsychotherapeutInnen werden übernommen. Sie sollten sich zur Sicherheit beim Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst erkundigen, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt.
Selbstzahler/ Beratung und Coaching
Gelegentlich wünschen auch Personen, die eigentlich Anspruch auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie hätten, eine besonders diskrete Behandlung, bei der die Krankenkasse keinerlei Informationen über die Tatsache, daß sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden, bekommen soll. Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen, dass einige Patienten die Kosten der Psychotherapie selbst tragen. In solchen Fällen besteht auf ausdrücklichen Wunsch die Möglichkeit, die Behandlung privat zu bezahlen.
Hier ist kein Antragsverfahren nötig. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt.
Gesetzlich Versicherte
Da ich auf der Warteliste für einen Kassensitz stehe, kann ich momentan leider nicht direkt mit der GKV abrechnen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, dass die GKV die Kosten über das Kostenerstattungsverfahren übernimmt. Hierzu erhalten Sie hier Informationen: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/